Leistungen
Unsere Leistungen:
- Medizinische Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch V: Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung): Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen usw.
- Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Lagerung und Förderung von Ressourcen und Training von Fähigkeiten usw.
- hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw.
- Seniorenbetreuung: Beschäftigung, Spaziergänge, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen usw.
- Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Pflegeschulung für Angehörige, Beratung zu Pflegeeinstufung, Anwesenheit beim Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) usw.
- Regelmäßige Beratungs- bzw. Qualitätssicherungsbesuche gem. § 37.3 Sozialgesetzbuch XI bei pflegenden Angehörigen, die ihren Pflegebedürftigen allein versorgen (Pflegegeldempfänger).
- Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (Pflegedienst). Häusliche Pflegehilfe wird durch geeignete Pflegekräfte erbracht, die entweder von der Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, angestellt sind.
Pflegegeld
Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
Kombination von Geld- und Sachleistungen
Nimmt der Pflegebedürftige die ihm zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld.