Pflegegrad
Pflegegrade 2017
Aus 3 Plegestufen werden 5 Pflegegrade
Im Mittelpunkt der 5 Pflegegrade steht dabei, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann. Der Gutachter schaut sich die Fähigkeiten einer Person in verschiedenen Lebensbereichen an. Es wird danach gefragt, was ein Mensch noch selbst kann und wobei er Hilfe benötigt. Berücksichtigt werden dabei nun nicht mehr nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch geistige oder psychische Einschränkungen.
Durch die neue Begutachtung wird es auch Menschen geben, die erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen. Wie die derzeitigen Pflegestufen richten sich auch die neuen Pflegegrade danach, wie viel Hilfe jemand benötigt. Je höher dabei der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten.
Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Überleitung von Pflegestufe (2016) zu Pflegegrad (2017)?
Die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade soll zum 1. Januar 2017 automatisch erfolgen. Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet.
Menschen, bei denen zusätzlich eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden direkt in den übernächsten Pflegegrad eingestuft.
Werden diejenigen, die bereits eine Pflegestufe haben, neuerlich begutachtet?
Wer bereits eine Pflegestufe hat, wird ohne eine neue Begutachtung automatisch in das neue System übergeleitet. Zunächst werden nur die Personen begutachtet, die ab dem 1. Januar 2017 einen Pflegegrad beantragen. Auf ein neuerliches Gutachten wird daher bis zum 1. Januar 2019 verzichtet. Braucht jemand mehr Pflege als zuvor, kann er weiterhin jederzeit einen Antrag auf ein neues Gutachten stellen.
Wie viel zahlt die Pflegeversicherung künftig?
Ab dem Jahr 2017 erhalten Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 Leistungen der Pflegeversicherung.